Springe. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten für eine häusliche Intensivpflege zu zahlen, wenn nur so eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindert werden kann. Eine Heilbehandlung liegt auch dann vor, wenn eine Krankenschwester ganztägig die Atmung des Patienten sicherstellen muss, entschied das Oberlandesgericht Hamm (AZ: I-20 W 29/11).
Wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt, litt der Patient nach einem Hirnschaden an einer schweren Bronchitis. Dies hatte zur Folge, dass er übermäßig und regelmäßig viel Schleim produzierte. Dieser musste sofort abgesaugt oder entfernt werden, da sonst Erstickungsgefahr drohte. Der Arzt ordnete eine Betreuung durch eine Krankenschwester rund um die Uhr an. Die Krankenkasse wollte die monatlichen Kosten von 21 600 Euro nicht übernehmen.
Muss sie aber, entschied das Gericht, weil es sich um eine Heilbehandlung handele. Dies seien alle Maßnahmen, die auf Heilung oder Linderung einer Krankheit abzielten. Dazu gehörten auch Tätigkeiten, die eine Verschlimmerung verhindern.