Bad Münder. Wer am Steuer des Pkw während der Fahrt sein Handy in die Hand nimmt, verstößt gegen die Verkehrsordnung. Auch dann, wenn er das Gerät nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Navigieren nutzt. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm in einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung bestanden (Az. III-5 RBs 11/13).
Ein 29-jähriger Autofahrer war von einer Polizeistreife in Essen dabei beobachtet worden, wie er während der Fahrt mit der rechten Hand ein Mobiltelefon in Augenhöhe hielt und dabei zugleich Daten eintippte. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deswegen zu einer Bußzahlung in Höhe von 40 Euro. Geld, das der Mann aber nicht rausrücken wollte. Habe er doch das Handy nicht zum verbotenen Telefonieren, sondern ausschließlich als Navigationshilfe benutzt, was vom entsprechenden Verbot in der Straßenverkehrsordnung nicht erfasst sei. Dem widersprachen die Oberlandesrichter. Die vom § 23 Abs. 1a der StVO verbotene „Benutzung“ eines Mobiltelefons umfasse jede bestimmungsgemäße Bedienung des Geräts, mithin auch den Abruf von Navigationsdaten.