Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Dienstagnachmittag eine Klage gegen die Gültigkeit der Regionspräsidenten-Stichwahl 2014 abgewiesen. Die Kläger hatten kritisiert, der Wahlleiter habe durch gezielte Werbung - etwa per Postkarten und Werbung im Nahverkehr - unangemessen Einfluss auf die Wahlbeteiligung zugunsten des knappen Siegers Hauke Jagau (SPD) genommen.
Das Gericht bestätigte zwar, dass die Kampagne rechtswidrig war: Sie habe gegen das Gebot der Gleichheit der Wahl verstoßen. Zum Einen habe der Wahlleiter zwischen Haupt- und Stichwahl überhaupt keine derartige Kampagne durchführen dürfen. Zum Anderen sei die Kampagne unausgewogen gewesen, weil sie nicht im gesamten Wahlgebiet gleichermaßen Wirkungsmöglichkeiten entfaltet habe. Abzuweisen sei die Klage trotzdem: Die Kampagne habe keine nachweisbare Auswirkung auf den Wahlausgang gehabt.
Die Kläger haben die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.