Landtagsabgeordnete Ursula Helmhold: Lässt Gebot zur Vorsorge vermissen
Zweifel an Genehmigungspraxis
des Umweltamtes in Minden
Rinteln (wm).
Jetzt wird sich auch der niedersächsische Landtag mit der Müllverbrennung im Gemeinschaftskraftwerk Veltheim beschäftigten, obwohl das Kraftwerk im Land Nordrhein-Westfalen steht. Veranlasst hat das die Rintelner Ratsfrau und Landtagsabgeordnete der Grünen, Ursula Helmhold, die eine Anfrage an den Landtag stellte.
Helmhold schreibt in ihrer Anfrage unter anderem, sie halte das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2003 für unzureichend.
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Das Gutachten sei eingeholt worden, als es in Veltheim um die Verbrennung von Klärschlämmen gegangen sei. Bei der Prüfung sei außerdem lediglich ein Radius von 4200 bzw. 4500 Meter um das Kraftwerk herum berücksichtigt worden. Das Gebiet der Stadt Rinteln beginne drei Kilometer vom GKV entfernt, der Stadtkern habe eine Entfernung zum GKV von acht Kilometern. Aufgrund neuerer Erkenntnisse lege man im Umweltrecht inzwischen den direkten Einflussbereich der Schadstoffe mit einer Entfernung bis zu sieben Kilometern zugrunde.
Ein weiterer Kritikpunkt, so Helmhold: "Tatsächliche Auswirkungen auf die Umwelt konnten offensichtlich nicht hinreichend sicher bezeichnet werden, weshalb man Umwelteinflüsse auf der Grundlage teilweise überholter Erkenntnisse lediglich prognostiziert hat". Die erteilte Genehmigung sei außerdem schon bald dahingehend erweitert worden, dass nun vorwiegend industrielle Klärschlämme verbrannt werden dürfen. Die würden aus dem deutschen und darüber hinaus auch aus dem europäischen Raum zum Beispiel Holland und Belgien angeliefert.
Trotzdem habe das Staatliche Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Minden in seiner Genehmigung für die Müllverbrennung auf eine neue Untersuchung verzichtet und nur pauschal festgestellt "die zur Verfeuerung beantragten Sekundärbrennstoffe sind vom Schadstoffpotential mit den bereits genehmigten Stoffen, also Tiermehl und Schlämmen vergleichbar, die Schadstoffen liegen teilweise deutlich niedriger."
Ursula Helmhold hält diese Feststellung für fragwürdig, vor allem vor dem Hintergrund der genehmigten vergleichsweise hohen Emissionswerte für Veltheim.
Die Emissionswerte der Müllverbrennungsanlagen Bielefeld und Hameln lägen um ein Vielfaches niedriger, obwohl auch diese Anlagen bereits älteren Datums seien. Allerdings seien diese Anlagen mit einer erheblich umfangreicheren und wirksameren Filtertechnik ausgestattet. Das Veltheimer Kraftwerk besitze nicht einmal die sonst üblichen Gewebefilter zur Reduzierung der mit Schadstoffen befrachteten Stäube.
Für Ursula Helmhold bestehen damit "erhebliche Zweifel, ob das im Bundesimmissionsschutzgesetz enthaltene Gebot zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen" der Genehmigungspraxis des Mindener Amtes in diesem Fall entspricht. Die Stadt Rinteln habe deshalb auch Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt.
Klären lassen möchte jetzt Ursula Helmhold folgende Fragen:
In welcher Weise ist das Land Niedersachsen am Verfahren zur Genehmigung der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen aus Abfällen im benachbarten Kohlekraftwerk Veltheim (NRW) beteiligt?
Liegen dem Land Erkenntnisse darüber vor, zum Beispiel durch Daten der LÜN-Messstation in Rinteln, in welchem Umfang Umwelt- und Gesundheitsbelastungen auf Emissionen des Kraftwerks Veltheim auf die Stadt Rinteln und auf weitere in Hauptwindrichtung gelegene Gemeinden im Wesertal zurückzuführen sind?
Was gedenkt das Land Niedersachsen zu tun, um negative Auswirkungen durch schädliche Emissionen des Kraftwerks für die Gesundheit der Menschen, für die Umwelt allgemein und im Besonderen auf die Touristikbranche im Bereich Rinteln mit dem Doktorsee und dem Luftkurort Steinbergen, aber auch darüber hinaus im weiteren Weserbergland mit dem Weserradweg zu begegnen?
Mit großen Plakaten in der Landschaft wirbt die Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung für ihren Sternmarsch am kommenden Sonnabend zum Kraftwerk Veltheim. Foto: tol