Wegen der möglichen Schadenshöhe wurde der Vorwurf von der Strafrichterin am Amtsgericht Stadthagen sogar höher bewertet als der Betrug um den zu viel kassierten Mietzuschuss. Bei der Gesamtstrafe in Höhe von 160 Tagesätzen à 13 Euro wurde außerdem eine zurückliegende Verurteilung wegen Betruges miteinbezogen. Gönna Freifrau von Blomberg begründete, der Mann habe zwar nur geringen Schaden verursacht, aber in einem "hochsensiblen Bereich". Das Arbeitsamt sei auf orndnungsgemäße Angaben "in besonderem Maße" angewiesen, weil sich dort mit der Masse von Fällen schnell große Beträge summierten.
Nach seinem Plädoyer hatte Staatsanwalt Günter Wilkening den Mann darauf aufmersam gemacht, dass Geldstrafen auch abgearbeitet werden können. Einen passenden Einsatzort hatte er auch schon im Auge. Für einen Handwerker wie den Angeklagten seien die Arbeiten am Schloss Rodenberg "ideal", empfahl der Ankläger. "Das ist interessant", horchte die Lebensgefährtin des Bad Nenndorfers im Zuschauerraum auf. Der Mann reagierte etwas reservierter auf den finanzfreundlichen Hinweis. "Ich denk' da mal drüber nach", brummte er.