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Biener verklagt Brandes: Beleidigung

Zoff in Ratsfraktion der CDU landet vor dem Kadi

Stadthagen/Bad Nenndorf (fox). Es sind Grenzen deutlichüberschritten worden in der Sitzung der Bad Nenndorfer CDU-Stadtratsfraktion am 11. Dezember 2006. Zu dieser Einschätzung ist Richter Matthias Schwarz gestern gelangt. Während einer mündlichen Verhandlung am Amtsgericht in Stadthagen ist die Unterlassungs- und Wiederrufsklage des CDU-Ratsherrn Erwin Biener gegen seinen Parteikollegen Friedhelm Brandes auf den Tisch gekommen. Biener hatte Strafanzeige gegen Brandes wegen Beleidigung gestellt. Dieser soll zu Biener gesagt haben, er sei für ihn kein Jurist. Pikant hierbei: Beide stehen durch ihre politische Arbeit in der Öffentlichkeit und sind zudem als Rechtsanwälte in Bad Nenndorf tätig.

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Gegenstand der Klage ist eine Aussage Brandes', die dieser während der Stadtratsfraktionssitzung gemacht haben soll. Wie Richter Schwarz einführte, seien sich beide Kontrahenten zu besagtem Termin in einer kommunalverfassungsrechtlichen Frage uneins gewesen. Bei der Beurteilung der schriftlichen Einschätzung des Landkreises Schaumburg hierzu habe Biener darauf hingewiesen, dass der Verfasser dieses Schreibens im Landkreis kein Jurist sei. Daraufhin soll Brandes geäußert haben, dass Biener dann für ihn auch kein Jurist sei. Biener fühlt sich dadurch beleidigt. Nach dem Dafürhalten von Richter Schwarz ist ein solcher Ausspruch nicht nur wegen des Berufs Bieners "offensichtlich unrichtig". "Dahinter steckt nichts anderes, als ,Ich nehme Dich nicht ernst'", führte Schwarz aus. "Das ist Schmähkritik - das geht vor versammelter Mannschaft nicht", sagte Schwarz. Brandes selber erschien nicht vor Gericht. Er ließ sich von seinem Sozietätskollegen Andreas Fedler vertreten. Dieser wies in seiner Darstellung darauf hin, dass die Äußerung Brandes' innerhalb einer Fraktionssitzung gefallen sei. Er sehe daher einen "größeren Spielraum". Wer in der Politik austeilen könne, müsse auch einstecken können. Fedler führt die Reaktion Bieners auf seit langer Zeit schwelende "politisch tief sitzende Frustrationen" zurück, die nicht vor Gericht ausgelebt werden sollten. Richter Matthias Schwarz will für Fraktionssitzungen keinen anderen Maßstab anlegen, als für die Öffentlichkeit. "Der Ton in der Politik ist zwar rau, hier sind jedoch Grenzen überschritten worden." Biener stimmte dem zu. Zudem waren bei der Sitzung außer den Fraktionsmitgliedern auch beratende Mitglieder anwesend. Biener wertet die Angelegenheit schon allein daher nicht als "rein fraktionsintern". Fedler ordnete eine weitereÄußerung seines Mandanten Brandes ("Das werden Sie in Zukunft noch öfter von mir hören") nicht Zweifeln an Bieners juristischen Fähigkeiten zu. Brandes habe damit auf die Wiederholung der Bezeichnung "Lumpenproletariat" angespielt, so Fedler. Nach Informationen soll Brandes sich damit auf den "Umsonstladen" und dessen Umfeld bezogen haben. Ob Biener mit seiner Forderung auf Unterlassung und schriftlichen Widerruf vor Gericht durchkommt, ist ungewiss. Wie Richter Schwarz ausführte, besteht zumindest Gegendarstellungsanspruch in mündlicher Form. Termin zur Urteilsverkündung ist der 5. September. Auch wenn die Entscheidung des Gerichts noch aussteht, hat der Richter eines bereits gestern sehr deutlich an die Adresse beider "Kontrahenten" verkündet: "Mäßigen Sie sich in den Fraktionssitzungen!" Volksvertreter sollten sich nicht mit sich selber beschäftigen, sondern mit den Anliegen ihres Volkes.




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