Was an dem nach 30-minütiger Diskussion einstimmig verabschiedeten Papier, das der Vorstand auf drei Sitzungen unter Zuhilfenahme von Mustersatzungen entworfen hat, auf Anhieb ins Auge sticht: Das Engagement der WiB soll nicht an den Ortsgrenzen enden ... - "Wer weiß, wohin die Entwicklung geht", so der Vorsitzende.
Die wichtigsten Aussagen in dem sechs Seiten starken und 16 Paragraphen umfassenden Gründungspapier: "Die Wählergemeinschaft in Buchholz ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Einwohnern der Gemeinde Buchholz und der Samtgemeinde Eilsen", heißt es unter "Zwecke". Und: "Durch Aufstellung parteipolitisch nicht gebundener Bürger zu den Kommunalwahlen will die WiB Voraussetzungenschaffen, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Buchholz und der Samtgemeinde Eilsen wahrzunehmen (...)." Dabei versteht sich die WiB als Wählergruppe im Sinne des Niedersächsischen Kreiswahlgesetzes.
Unter "Grundsätze" heißt es: "Jeder interessierte Bürger, der parteipolitisch nicht gebunden ist, kann in der WiB mitarbeiten und/oder Mitglied werden Die WiB kandidiert auf Gemeinde-/Samtgemeindeebene."
Als Mindestalter für den Eintritt gilt laut Satzung das vollendete 16. Lebensjahr. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Unter dem Paragraph "Mitgliedschaft" heißt es weiter: "Die WiB finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden." Der Mitgliedsbeitrag beträgt zwölf Euro im Jahr. An der Mitgliederversammlung der WiB können interessierte Bürger der Gemeinde Buchholz und der Samtgemeinde teilnehmen.
Unter dem Paragraphen "Vorstand" ist zu lesen: "Die Beschlüsse des Vorstands bedürfen der einfachen Mehrheit." Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Wichtig ist auch der Paragraph, der sich mit den "Wahlbewerbern" befasst. Danach können Wahlbewerber der WiB nur Mitglieder - oder andere parteilose Bürger sein. Sie müssen sich vor der Kandidatur verpflichten, im Fall ihrer Wahl die Ziele der WiB zu vertreten; eine gemeinsame Fraktion oder Gruppe zu bilden und an den Fraktion-/Gruppensitzungen teilzunehmen; die Mitgliederversammlung über ihre Arbeit zu informieren; Wünsche der Mitglieder und Bürger entgegen zu nehmen.
Ganz wichtig: "Die WiB-Mitglieder im Gemeinde- und Samtgemeinderat unterliegen keinem Gruppen- oder Fraktionszwang. Sie handeln in eigener Verantwortung und orientieren sich ausschließlich am Interesse der Bürger."
Weiterer Bericht folgt.