Die 14 Paragrafen der Satzung regeln alle Details künftiger Bürgerbegehren und Bürgerentscheide - vom Abstimmungsgebiet über den Zeitpunkt bis zur Ermittlung des Ergebnisses. Mit dem Ergebnis zufrieden war letztlich auch WGS-Fraktionschef Gert Armin Neuhäuser, der einen entsprechenden Antrag im Nachklang der Bürgerinitiative gegen die Bebauung des Steinangers auf den Weg gebracht hatte. "Ich kann mit dieser Satzung leben", sagte Neuhäuser. "Auch wenn ich es mir noch demokratischer wünschen würde..."