Aber noch hält sich der Wildschaden - zumindest im Bereich der Jagdgenossenschaft Vehlen - in Grenzen. Würde er zunehmen, müssten die Jagdpächter tiefer in die Tasche greifen. Für diesen Fall sind durchaus häufiger Denkansätze zu hören, dass sich auch die Jagdgenossenschaften an dem Aufwand beteiligensollten. Bei den Vehlener Mitgliedern ist das derzeit noch kein Thema.
Die allgemein gültige Regelung sieht zunächst einmal vor, dass der betroffene Landwirt und der zuständige Jagdpächter den entstandenen Schaden gemeinsam begutachten. Sollten sie keine Einigung erzielen, wird ein vom Kreis beauftragter Gutachter herangezogen. Heinrich Rodenbeck aus Gelldorf hat eine solche Funktion.
Nicht nur von ihm wurde Klage darüber geführt, dass sich die Hundebesitzer zu wenig an den gesetzlichen Leinenzwang halten, der vom 1. April bis zum 15. Juli gilt. Durch diese Anordnung sollen in der offenen Feldmark die Kleintiere geschützt werden, die in diesem Zeitraum ihre "Kinderstube" betreuen. Manche Hundehalter brächten dafür kein oder nur wenig Verständnis auf.
Jagdpächter Heinz-Günter Möller gab eine Übersicht über das Jagdergebnis des vergangenen Jahres. Weniger erfreulich war die Nachricht, dass von sechs Stück Rehwild fünf im Straßenverkehr "erlegt" wurden. Auch von zwölf Hasen starben fünf durch Unfälle. Geschossen wurden 13 Füchse, eine Wildente, ein Fasan, 45 Krähen, 30 Wildtauben und 29 Elstern.
Die Jagdgenossen wollen diesmal für die insgesamt 295 Hektar große Fläche kein Jagdgeld beanspruchen. Über dessen Verwendung will man in zwei Jahren wieder entscheiden.
Im Vorstand gab es einen Generationswechsel: Das Amt des Vorsitzendenübernahm Carsten Weiser von seinem Vater. Als Beisitzer kamen anstelle von Ludwig Nolting und Wilhelm Scheffler jetzt Hartmut Prange und Holger Meier hinzu. Die Aufgaben des Schatzmeisters und Schriftführers übernimmt weiterhin der ehemalige Stadtdirektor Wilhelm Mevert.