Stadthagen (rd).
Der Präsident der Polizeidirektion Göttingen, Hans Wargel, hat vor einer Bagatellisierung eines Teils der Straftaten gewarnt, wegen derer der Lindhorster Neonazi Arwid S. vom Landgericht Bückeburg am vergangenen Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist (wir berichteten). Wargel betonte,seine Kritik richte sich nicht gegen die richterliche Entscheidung.
Anzeige
Vielmehr müsse aus polizeilicher Sicht der Darstellung widersprochen werden, nach der es sich bei Teilen der Straftaten um "zwei bizarre Bagatellen aus der Kategorie spätpubertierendes Verhalten" gehandelt habe. In dem Bericht war damit auf Vorgänge Bezug genommen worden, bei denen Arwid S. durch falsche Notrufe einen Polizeieinsatz und durch falsche Angaben eine Hausdurchsuchung im eigenen Heim veranlasst hatte. In der Verhandlung in erster Instanz vor dem Amtsgericht Stadthagen hatte die Richterin gesagt, der Angeklagte habe dies "zur eigenen Unterhaltung" gemacht.
Aus polizeilicher Sicht müsse einer derartigen Beschreibung der Taten widersprochen werden, teilte Wargel gestern in einer Pressenotiz mit. "Wenn Rechtsextremisten Notrufe missbrauchen und die Polizei mit Falschangaben zu fiktiven Einsätzen rufen, so sind das keine Bagatellen." Vielmehr könne das dazu führen, dass die Polizei in echten Notlagen nicht rechtzeitig zur Stelle sei. Zudem gehörten solche Straftaten zu den kriminellen Mitteln, mit denen Rechtsextreme die Polizei in ihren Ermittlungen und in ihrem Einschreiten behindern wollten, fügte Wargel hinzu.