Das Grundstück, das den Zorn der Stemmer erregt, befindet sich gegenüber dem Lidl-Markt zwischen Leveser Allee und Heidestraße. Nach Worten Vehlings ist der Eigentümer inzwischen nach Brandenburg in die Umgebung Neuruppins umgesiedelt. Seither sei kein Handschlag zur Zähmung der immer höher wuchernden Pflanzen erfolgt.
Das Gras ist mittlerweile an einigen Stellen mannshoch gewachsen. DieÄste der dort gepflanzten Bäume breiten sich immer üppiger aus. Eine Brache, so Vehling, müsse jedoch kontrolliert werden. Das habe auch die Landwirtschaftskammer so gesehen und den Landwirt aufgefordert, sich fortan um das Grundstück zu kümmern. Nun heiße es abwarten, ob der Bauer die Verwaltung bittet, das Grundstück zu pflegen und dafür bezahlt oder ob er selber zur Sense greift. Auch ein Verkauf ist denkbar - oder weiteres Ignorieren der Pflege-Pflicht. Den Hesper Politikern ist der Wildwuchs auch deshalb ein Dorn im Auge, weil es die Bürger förmlich dazu einlädt, ihren Grünschnitt oder Unrat dort abzuladen. Das, so Vehling, sei selbstverständlich verboten.
Eine Stilllegungsfläche ist eine Brache, die innerhalb der EU von den zuständigen Landwirtschaftskammern gefördert wird. Bei der Kammer können Landwirte sogenannte Stilllegungs-Zahlungsansprüche geltend machen. Die Motivation, den Bauern Geld dafür zu bezahlen, dass sie Teile ihres Ackerlandes nicht bestellen, ist das Vermeiden von Überproduktion. Verwildern dürfen die stillgelegten Flächen aber nicht. Bis 2007 waren Landwirte verpflichtet, einen Teil ihre Felder stillzulegen. Diese Verordnung wurde in 2007 wegen der angespannten Lage auf dem Getreidemarkt ausgesetzt.