Nach zehn Jahren verabschiedet die Samtgemeinde ihren Schiedsmann Hans Homann
Viel erledigt sich zwischen Tür und Angel
Bad Nenndorf (rwe).
Nach zehn Jahren Amtszeit hat die Samtgemeinde Nenndorf ihren zuletzt zweiten Schiedsmann Hans Homann verabschiedet. Einen Nachfolger für den bisherigen Stellvertreter gibt es noch nicht. So muss Amtsinhaber Herbert Laux die Streitereien künftig allein schlichten. Die Zahl der Verfahren ist allerdings rückläufig, vieles erledigen die Schiedsleute heute zwischen Tür und Angel.
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Wenn nur die Verschwiegenheitspflicht nicht wäre, der Bad Nenndorfer Hans Homann könnte einiges erzählen nach zehn Jahren als Schiedsmann beziehungsweise Stellvertreter. So wie die kuriose Geschichte über die ältere Dame, die sich ein Dreirad besorgt hatte, damit aber nicht fahren konnte. Da der Verkäufer kein etablierter Händler war, wollte dieser das Gefährt auch nicht zurück nehmen. Was machte Schiedsmann Homann? Er brachte der Klientin das Fahren bei.
Eine Akte oder einen so genannten Sühnebericht dazu gibt es nicht. "Das ist so ein Tür-und-Angel-Fall, der wird so nebenbei erledigt", sagt Homann. Eine Seite ruft an, der Schiedsmann telefoniert mit der anderen Seite und macht einen Vorschlag zur Güte, den beiden dann annehmen. Keine Verhandlung, kein Schriftverkehr.
Eigentlich soll das nicht so laufen, doch die Tür-und-Angel-Fälle sind mittlerweile das Hauptgeschäft, fügt Amtsinhaber Helmut Laux hinzu. Er ist für weitere fünf Jahre als Nenndorfer Schiedsmann bestellt.
Nach Homanns Abschied gibt es keinen Vertreter. "Wir suchen noch einen", sagt Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese. Das Amt ist nicht ohne, es verlangt Schulungen und eine gehörige Portion Rechtsverständnis. In jedem Fall stecken mindestens drei Stunden Arbeit, von der Vorbereitung über die Verhandlung bis zum Verfassen des Ergebnisses.
Allerdings ist die Zahl der offiziellen Schiedsverfahren in den vergangenen zehn Jahren rückläufig. Eines pro Woche war es etwa, als Homann 1996 das Amt übernahm. Vergangenes Jahr notierte Laux elf Verfahren, dazu erledigten sich etwa doppelt so viele "zwischen Tür und Angel". Dass sich die Leute weniger streiten, glaubt Laux indes nicht. "Viele sind versichert und gehen jetzt gleich zum Anwalt." Meistens gebe es dann außergerichtliche Vergleiche. Denn bevor ein Zwist unter Nachbarn oder in der Familie vor dem Kadi landet, sollen die Beteiligten versuchen, sich im Schiedsverfahren zu einigen. Das macht Sinn, hat aber einen Nachteil: Derjenige, der sich benachteiligt oder belästigt fühlt, muss den Antrag stellen und die Kosten tragen. "Wenn es gut läuft, dann teilen sich beide Seiten den Betrag", sagt Homann. Die Ausgabe hält sich aber in Grenzen - gemessen an den Kosten für einen Rechtsstreit. 21 Euro im Erfolgsfall, ohne Einigung sind es elf Euro. Sind beide Seiten stur, schreibt Laux eine Sühnebescheinigung. Erst die öffnet den Gang zum Gericht. "Manche wollen nur das Papier und sich gar nicht einigen", hat Homann oft genug erleben müssen. Statistik führte er allerdings nicht. Bei der Frage nach der Erfolgsquote muss er passen. Allerdings: Für die Nenndorferin mit dem Dreirad gab es ein zufrieden stellendes Ende. Trotz der Fahrstunden gab sie das Gefährt zurück. Der Verkäufer hatte doch noch einen Interessenten dafür gefunden.