Der BGH erteilte dem klagenden Mieter eine Abfuhr. Vollbrecht erläutert: Der Vermieter sei nicht verpflichtet gewesen, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen - eine Inspektion, die vom Elektrohandwerk als "E-Check" vermarktet wird. Zwar treffe den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, so das Gericht. Zu einer regelmäßigen Generalinspektion sei er aber nicht verpflichtet. Eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation sei nur ausnahmsweise erforderlich, wenn zum Beispiel ungewöhnliche oder wiederholte Störungen einen Anlass bieten.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem "Haus& Grund"-Ortsverein in Rinteln.