Mit dem Ergebnis dieses ersten Prozesses gibt sich der Fußballer jedoch nicht zufrieden. Demnächst kommt es zu einer Verlängerung vor dem Oberlandesgericht in Celle. Rechtsanwalt Dominic Grimm, der den Kicker vertritt, hat Berufung eingelegt. Grimms Mandant verlangt nicht nur Schmerzensgeld und Schadenersatz. Er will darüber hinaus gerichtlich feststellen lassen, dass die drei verklagten Spieler des ASC Pollhagen-Nordsehl auch für weitere Schäden haften müssen.
Ein Blick zurück: Nach dem Schlusspfiff war die ohnehin beinharte Partie der 2. Kreisklasse Ost (Endstand: 1:1) vollends außer Kontrolle geraten. Auf dem Platz kam es zu hässlichen Szenen. Mindestens zehn Leute sollen in die Rauferei verwickelt gewesen sein. In dieser unübersichtlichen Situation will der Mann vom TSV Algesdorf auf die Hand getreten worden sein, während er bereits am Boden lag, und dadurch eine Fraktur erlitten haben.
Was genau passiert ist an jenem 10. September vergangen Jahres, hat die 2. Zivilkammer in einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rekonstruieren versucht. Dem Urteil zufolge hielt der verletzte Algesdorfer sich beim Verlassen des Spielfeldes die Hand.
Das Gericht geht aber davon aus, dass diese Verletzung "nur geringfügiger Art" gewesen ist. Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, dass der wütende Spieler nach dem Kick mit der Faust gegen eine Regenrinne an den Kabinen geschlagen hat. Wäre die Hand zu dem Zeitpunkt bereits gebrochen gewesen (wie der Kläger behauptet), hätte er dies nicht mehr gekonnt, so die Logik des Gerichts.
Mehr als ein Dutzend Zeugen hatte Richter Jörg Peters vernommen und im Gerichtssaal sogar einen Teil der Regenrinne in Augenschein genommen. In seiner Beweiswürdigung geht der Vorsitzende davon aus, dass einiges für die Version der drei beklagten Kicker spricht, wonach der Algesdorfer seinen Ärger an dem Rohr abreagiert hat. Dieser habenicht bewiesen, dass der Bruch seiner Hand auf Handlungen der Beklagten zurückzuführen ist, wie es im Urteil heißt.
Im Zivilprozess ist der Kläger beweispflichtig.