Groll informiert sowohlüber Grundsätzliches wie die Testierfähigkeit, die Handschriftlichkeit als rechtliches "Muss" sowie die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag als auch über verzwickte Beispielsfälle. Aus der Fülle der Gestaltungsmöglichkeiten den richtigen Weg auszuwählen, gleicht indes der Quadratur des Kreises. "Bei näherem Hinschauen zeigt sich, dass jede Medaille eine Kehrseite hat. Das heißt: Die völlig ideale Lösung gibt es nicht zuletzt deshalb selten, weil das Testament immer für einen Zeitpunkt gemacht wird, der in der Zukunft liegt und viel Ungewisses birgt."
Was heute plausibel erscheine, könne sich in zehn Jahren ins Gegenteil verkehren. Der Referent plädiert vehement dafür, die Schaffung so genannter Erbengemeinschaften zu vermeiden. Groll: "Diese sind geradezu prädestiniert für Streitereien." Die Nachteile dieser Gemeinschaft würden dadurch verschärft, dass jeder Miterbe die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen und auch durchsetzen könne.
Prof. Groll, Jahrgang 1945, ist Sozius einer Münchener Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei und seit 1987 Lehrbeauftragter für Familien- und Erbrecht an der Maximilians-Universität München. Er hat mehrere Fachbücher sowie über 200 einschlägige Publikationen herausgebracht. Er ist Autor des Leitfadens "Vererben mit Sinn und Verstand",zudem Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.