Staatsanwaltschaft
erhebt Anklage
gegen Landwirt G.
Rehren/Bückeburg (la).
Anfang Februar dieses Jahres hat das Veterinäramt des Landkreises Schaumburg bei einem Großeinsatz 51 Rinder und 98 Schweine von dem Hof des Landwirts Walter G. in Rehren geholt, da die Tiere offenkundig nicht artgerecht gehalten wurden (wir berichteten). Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (§17) erhoben.
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Die Anklage ist Walter G. in diesen Tagen zugegangen. Eine Entscheidungüber die Eröffnung der Hauptverhandlung steht allerdings noch aus. Ein Richter des Amtsgerichts Bückeburg prüft derzeit, ob die Angelegenheit zur Hauptverhandlung zugelassen wird und legt dann einen Termin fest. Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt zwischen dem Verhängen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Landwirt ist derzeit damit beschäftigt, seine beanstandeten Stallungen zu sanieren. Da auch das Bauamt des Landkreises Schaumburg zahlreiche Mängel festgestellt hat, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich. Ob sich diese Investition für Walter G. lohnt, erscheint fraglich, denn ob der Landwirt überhaupt wieder die Genehmigung zur Tierhaltung erhält, muss ebenfalls in dem ausstehenden Verfahren geklärt werden.
Der Landwirt hatte - wie berichtet - die auf dem Hof befindlichen Tiere unter Bedingungen gehalten, die dazu geführt hatten, dass das Kreisveterinäramt einschritt. Schweine und Kälber hatten zum Teil bis zum Bauch in ihren Fäkalien gestanden.