Heute: Ärzte haben eine Meldepflicht bei Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings
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Elke B. (42) aus Hameln fragt: Mein 15-jähriger Sohn hat sich mit meiner Zustimmung ein Piercing machen lassen. Er findet das schön. Und ich auch. Nun hat sich die Stelle entzündet, und er musste zum Arzt gehen. Der hat uns gesagt, da komme was auf uns zu, denn wir müssten die Behandlung wahrscheinlich aus eigener Tasche bezahlen. Stimmt das? Oder wollte uns der Hautarzt nur Angst einjagen?
Gut möglich, dass Sie zur Kasse gebeten werden. Denn was viele Menschen gar nicht wissen: Ärzte haben eine Meldepflicht bei Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings. Medizinisch nicht erforderliche kosmetische Operationen, Piercings und Tätowierungen sind nicht immer für die Gesundheit folgenlos. Diese Erkenntnis haben nicht nur betroffene Patienten und ihre Ärzte gewonnen, sie hat auch die Politik bewegt. So wurde per Gesetz im Jahre 2008 festgelegt, dass Ärzte Folgeschäden solcher Eingriffe den Krankenkassen melden müssen. Die Krankenkasse hat dann die Möglichkeit, die für die erforderliche Behandlung der Folgeschäden entstandenen Kosten ihrem Mitglied in Rechnung zu stellen.
Ärzte protestierten gegen den „Petzparagrafen“
Seit dem 1. Juli 2008 haben Ärzte zu melden, wenn jemand nach einem Piercing, einer Tätowierung oder einer aus medizinischer Sicht nicht notwendigen Schönheitsoperation zur Behandlung kommt.
Foto: DIALOG
Die deutsche Ärzteschaft (Ärztekammerpräsident Prof. Hoppe) hat gegen diesen „Petzparagrafen“ protestiert, der das ärztliche Schweigepflichtgelöbnis verletzt, allerdings vergebens. Das Gesetz wurde, weitgehend unbemerkt von der Bevölkerung, als Anhang zum Pflegegesetz durch Bundestag und Bundesrat durchgewinkt.
Zu den möglichen Folgen von Tätowierungen und Piercings können allgemeine Infektionen (zum Beispiel Hepatitis C und B, Aids), auch lokale Infektionen, zum Beispiel des Ohr- und Nasenknorpels, die verstümmelnd wirken können, gehören. Henna-Tattoos mit PPD-Beimischung (dunkle Farben) – wie sie gern von Animateuren in manchen Urlaubsorten benutzt werden – können zu folgenschweren Kontaktallergien führen. Zum Thema „Henna“ liegt mir bereits eine aktuelle Anfrage vor, die ich bei nächster Gelegenheit beantworten werde.
Die Behandlung dieser Folgekrankheiten kann sehr aufwendig sein, damit auch sehr kostenintensiv. Die Krankenkassen werden bemüht sein, diese Kosten von ihren Mitgliedern wieder einzutreiben. Riesensummen sind denkbar, die für manchen kaum zu stemmen sind.
Deshalb sollte man seinen Wunsch nach Tattoos oder Piercings sorgfältig überdenken. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands fordert ein Verbot solcher Eingriffe bei Personen, die nicht volljährig sind.
Aus kinderärztlicher Sicht Körperverletzung
Ob man Tattoos oder Piercings schön findet, ist sicher Geschmackssache, ob man bereit ist, für empfundene Schönheit und deren mögliche Krankheitsfolgen ein Vermögen an die Krankenkasse zu zahlen, ist sicher abhängig von der Größe des Bankkontos.
Aus kinder- und jugendärztlicher Sicht sind Piercings und Tattoos an Kindern und Jugendlichen, die die möglichen Nebenwirkungen nicht abschätzen können, eine Körperverletzung.
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