Landkreis (bdl).
Der Entwurf der Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG. Diese Auffassung wird der Vorstand des Vereins Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) in seiner Stellungnahme gegenüber dem Niedersächsischen Landesbetrieb fürWasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vertreten.
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"Eine pauschale Kürzung des Winterbefahrensverbotes auf Gründonnerstag verschlechtert die bisherige Situation, vor allem, wenn die Osterfeiertage sehr früh im Jahr liegen", sagt Vorsitzender Karl-Heinz Garberding und argumentiert damit wie bereits der Naturschutzbund (Nabu). Tausende von Wasservögeln hätten sich Ende März 2005 noch auf dem See aufgehalten.
Bereits wenige Boote bewirkten nach Beobachtung derÖSSM-Wissenschaftler nachhaltige Störungen. Wegen dieser Störungen könnten die Vögel nicht die physische Fitness erreichen, die sie für den Weiterzug brauchen. "Die beabsichtigte Regelung wäre ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Vogelschutzrichtlinie", sagt Garberding. Mit der Richtlinie hätten sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle heimischen Vogelarten zu schützen. Dies schließe ein, Störungen zu vermeiden.
Des Weiteren seien die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Vogellebensräume zu schützen und Belästigungen der Vögel zu verhindern. "Weil schützenswerte Zugvogelarten sich bereits ab September in großer Zahl auf dem Meer aufhalten, werden wir fordern, das Winterfahrverbot auf den Oktober auszuweiten", sagt Garberding. Der ÖSSM-Vorsitzende verweist außerdem auf die wesentliche ökologische Bedeutung der Vögel für den See.
"Tausende pflanzenfressende Wasservögel verhindern, dass Wasserpflanzen aufwachsen. Das ist eine billige Pflege des Gewässers als Segelrevier", ergänzt Garberding in Anspielung auf die kostspielige Wasserpest-Mähaktion im Jahr 2002.