Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Befähigung besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sollten Eltern eine vorzeitige Aufnahme wünschen, sollten sie sich mit der Schule in Verbindung setzen.
Ursache für die bereits auf Mai dieses Jahres terminierte Anmeldung für das Schuljahr 2008/09 sind die im Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens neu aufgenommenen Sprachfördermaßnahmen vor dem Schuleintritt, die mit Beginn des Schuljahres 2003/04 an allen Grundschulen eingeführt wurden. Kinder, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht haben, müssen ab 1. August an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen.