Das Bückeburger Amtsgericht hat die Frau jetzt wegen Diebstahls in fünf Fällen zu vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Den Schaden, von Richter Armin Böhm auf "mindestens" 5000 Euro festgesetzt, muss die Angeklagte abstottern. Begonnen hatte sie damit bereits im Vorfeld des Prozesses.
Ganz schön schäbig? Vielleicht. Ganz sicher aber ist die Putzhilfe ebenfalls Opfer - Opfer eines Familiendramas. Ehemann seit Jahren krank, hohe Schulden, den Kindern sollte es besser gehen: In dieser Situation wurde die Mutter zur Diebin, was sie heute zutiefst bereut.
"Die alte Dame hat mich behandelt wie eine eigene Tochter", erklärte die Angeklagte mit tränenerstickter Stimme vor Gericht. "Ich wollte es ihr immer sagen, hatte aber den Mut nicht mehr. Ich habe mich total geschämt." Dennoch seien die Taten "durch nichts zu entschuldigen, es tut mir unendlich Leid. Ich wusste nicht mehr, was ich getan habe".
Unter der Last von Problemen drohte die Familie damals zu zerbrechen. Das Geld hatte die Mutter, die offenbar auch für ihre Lieben ein kleines Stück vom Glück wollte, den Kindern gegeben, zum Beispiel für Klassenfahrten. "Ich habe selten Mandanten gehabt, die sich so schämen", sagte Verteidiger Dr. Volkmar Wissgott.
Staatsanwalt Günter Wilkening nannte das Motiv der Diebin nachvollziehbar. "Trotzdem können Sie nicht einfach Leute beklauen, die Sie zudem noch gern haben", führte er der Angeklagten noch einmal vor Augen. "Auch eine schlechte wirtschaftliche Situation rechtfertigt dies nicht", ergänzte Richter Böhm später in der Urteilsbegründung.
Einig sind sich alle Beteiligten, dass der Angeklagten, dieüberdies einen Zivilprozess auf Schadensersatz am Hals hat, geholfen werden muss. Deshalb bekommt die Frau eine Bewährungshelferin, mit der sie über ihre Probleme sprechen kann. Mehr als alles andere wünscht sie sich vermutlich, dass die alte Dame ihr verzeiht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.