Der Dehoga unterstütze Klagen gastronomischer Betriebe beim Bundesverfassungsgericht gegen das Nichtraucherschutzgesetz sowie ein Volksbegehren in Niedersachsen, gestartet im November 2007, sagte Parno. Das Begehren zielt auf eine Änderung des Gesetzes: In Ein-Raum-Gaststätten soll der Wirt entscheiden dürfen, ob in seinem Betrieb geraucht werden darf, in Sälen und Clubräumen gastronomischer Betriebe der jeweilige Kunde. Parno beschwerte sich darüber, dass bei der aktuellen Gesetzeslage Mieter von Dorfgemeinschaftshäusern selber entscheiden dürfen, ob bei der Veranstaltung geraucht werden darf, in Gaststätten aber generelles Rauchverbot besteht. Dies sei ein Wettbewerbsnachteil. Einem Kollegen sei es bereits passiert, dass Kunden eine avisierte Feier aufgrund des Rauchverbotes zurückgezogen hätten um auf andere Räume auszuweichen.
Zum Rauchverbot verlas Verbandsmitglied Günter Mensching Aussagen von Bernhard Rothenberger, Wirt im weltberühmten "Auerbachs Keller" in Leipzig. In der Fachschrift des Köcheverbandes "Küche" (Ausgabe: Januar 2008) weißt Rothenberger darauf hin, dass Raucher nicht nur "geselliger" sind, sondern auch mehr verzehren als Nichtraucher. Die unter anderem aufgrund dieser Erfahrung zu erwartenden Umsatzrückgänge in der Gastronomie gefährden laut Rothenberger deutschlandweit 150
000 Jobs im Gastgewerbe. Aufgrund wachsender Reglementierungen von staatlicher Seite komme ihm als Unternehmer der Elan abhanden, so Rothenberger. Dessen Aussagen geben "so ein bisschen die Moral im Gaststättengewerbe wieder", unterstrich Parno für die Gastronomen des Schaumburger Landes.