×
136 Bürger bei der Gaspreisinitiative / Neuhäuser: Berufsrichter legen selber Widerspruch ein

Protest bislang zu Gunsten der Verbraucher

Rinteln (wm). Dass 136 Bürgerinnen und Bürger im Ratskellergewölbe Platz finden könnten, hatten selbst die Servicekräfte nicht gedacht: Aber genau 136 interessierte Stadtwerkekunden konnten der Rintelner Rechtsanwalt Jörg Bredemeier und Ratsmitglied Gert Armin Neuhäuser dort am Donnerstagabend zum Treffen der Rintelner Gaspreisinitiative begrüßen.

Anzeige

Die erneute Anhebung des Gasbezugspreises durch die Stadtwerke um 10,9 Prozent (wir berichteten) wurde von den teilnehmenden Bürgern durchweg abgelehnt; die von Bredemeier vorbereiteten Musterwiderspruchsschreiben gegen die zweite Anhebung innerhalb zweier Monate wurden ihm förmlich aus den Händen gerissen. Bredemeier legte dar, dass durch die Widerspruchserhebung der Ball bei den Stadtwerken liege: " Die Stadtwerke wollen etwas von uns Kunden, und diesen Anspruch müssen sie darlegen und seine Berechtigung beweisen", so der Rintelner Jurist. Neuhäuser wies darauf hin, dass selbst CDU-Landtagsabgeordneter Pörtner in der Zeitung eine Offenlegung der Kalkulationen der Gaspreise gefordert habe. Als weitere Entwicklung sei zu verzeichnen, dass in Bremen ein Prozess um die Gaspreiserhöhung geplatzt sei - alle drei Berufsrichter der zuständigen Kammer hätten selbst Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt und sich deswegen selbst als befangen abgelehnt, berichtete Neuhäuser. Zu der von E.on-Hanse im Hamburger Musterverfahren vorgelegten angeblichen Kostenkalkulation berichtete Neuhäuser, dass in der Presse gleichzeitig eine 55 Seiten starke Gegenschrift der E.on-Hanse-Controlling-Abteilung veröffentlicht worden sei, die die eigene Kostenkalkulation und damit die Berechtigung der Gaspreiserhöhung in Zweifel ziehen würde. "Hier ist vieles im Fluss, und die Entwicklung schreitet jeden Tag voran - bislang zu Gunsten derVerbraucher", so Neuhäuser. Beide Juristen gehen davon aus, dass die heimischen Stadtwerke zunächst die bundesweite Entwicklung abwarten werden, und dass keinem, der sich gegen eine Gaspreiserhöhung wehrt, der Gashahn abgedreht werden kann: "Das ist in unserem Rechtsstaat nicht möglich", beruhigten Bredemeier und Neuhäuser abschließend.




Anzeige
Weiterführende Artikel
    Anzeige
    Das könnte Sie auch interessieren...
    Kontakt
    Redaktion
    Telefon: 05041 - 78932
    E-Mail: redaktion@ndz.de
    Anzeigen
    Telefon: 05041 - 78910
    Geschäftsanzeigen: Anzeigenberater
    Abo-Service
    Telefon: 05041 - 78921
    E-Mail: vertrieb@ndz.de
    Abo-Angebote: Aboshop

    Keine Zeitung bekommen? Hier zur Zustell-Reklamation.
    X
    Kontakt