Um die Siloplatte und Wege bauen zu können, benötigen die Landwirte eine Baugenehmigung, und die fällt in die Zuständigkeit des Landkreises. "Dieser Bereich meines Grundstücks liegt im Landschaftsschutzgebiet Wesergebirge, und ebenso wie für die geplante Erweiterung der Anlage, muss dafür ein Teil des Landschaftsschutzgebietes aufgehoben werden", erläutert Oldendorf. Der Kreisumweltausschuss hat in der vergangenen Woche sein Votum zu der für die Erweiterung der Biogasanlage erforderlichen Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes vertagt, weil zu viele Bedenken gegen das Projekt bestehen (wir berichteten).
"Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen", sagt Oldendorf. Die Landwirte arbeiten an einem Wärmenutzungskonzept und kümmern sich jetzt auch intensiv darum. "Das liegt doch auch ganz in unserem Interesse", so Oldendorf. Allerdings wolle man zunächst das neue Gesetz zu erneuerbaren Energien abwarten. "Wer weiß, was da alles rausgenommen wird", so der Landwirt.
Dem Argument der Diskussion um steigende Nahrungsmittelpreise kann Oldendorfüberhaupt nicht folgen. "Bis vor einem Jahr hatten wir Milchseen, Butterberge und einen riesigen Getreideüberfluss - wo ist das alles hin?" fragt er. Damals hätten die Landwirte nur 8,50 Euro für Getreide bekommen. "Da hat uns auch niemand bedauert", so Oldendorf.
Überhaupt ist der Landwirt verärgert und verzweifelt. "Die Grenze des Landschaftsschutzgesetzes wurde irgendwann völlig willkürlich gezogen. Sie verläuft genau an der Grenze meines Hofes. Niemand ist damals auf die Idee gekommen, dass ich meinen Betrieb erweitern könnte. Jetzt habe ich das riesige Problem", so Oldendorf.