Der Fall: Am Silvesterabend 2004 feierte der Angeklagte mit einem Bekannten in seiner Wohnung, ehe er nach Mitternacht zwei junge Frauen auf dem Nachbarbalkon sah. Er unterhielt sich kurz mit der 16-jährigen Schülerin und ihrer Freundin (20), die dann in seine Wohnung kamen. Irgendwann war der drogenabhängige Rintelner mit den weiblichen Gästen allein und fragte, ob sie etwas dagegen hätten, wenn er sich eine Spritze setze. Der Mann verschwand im Bad und fragte später die Schülerin, ob sie auch was wolle. Diese zog das auf einer CD-Hülle befindliche Heroin durch die Nase, wurde kreidebleich und kollabierte. Sie musste ins Krankenhaus eingeliefert werden und schwebte in akuter Lebensgefahr.
"Ich habe ihr nichts gegeben", beteuerte der Angeklagte und widersprach damit den Schilderungen der beiden jungen Frauen. Die 20-Jährige erinnerte sich auch an einen weiteren Zwischenfall: Vor wenigen Wochen habe sie der Mann angesprochen und gesagt, wenn sie eine Aussage mache, bringe er sie um.
Geständig war der Arbeitslose dagegen in einem anderen Anklagepunkt. Im Herbst 2004 fuhr er insgesamt vier Mal mit einem Bekannten nach Holland, um für zwei Auftraggeber jeweils 50 Gramm Heroin zu kaufen. Für jede Beschaffungsfahrt erhielt er fünf Gramm als Entlohnung. Damals benötigte der heroinabhängige Mann täglich bis zu drei Gramm Heroin für den Eigenbedarf. Seit einem Gefängnisaufenthalt im letzte Jahr sei er allerdings clean.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.