Am jüngsten Verhandlungstag äußerte sich die ehemalige Freundin des jüngeren Bruders der Schülerin vor der Jugendkammer des Bückeburger Landgerichts. Die heute 21-Jährige hatte kurz nach dem Geschehen in der Feldmark von der Sache gehört. Von dem Mädchen oder seiner Familie will sie dann erfahren haben, dass der Angeklagte das Mädchen schon früher zum Oralsex gezwungen habe. Weil ihr einige Dinge merkwürdig vorgekommen waren, suchte die junge Frau später einen Anwalt auf und berichtete ihm von der Geschichte. Vor Gericht konnte sie sich nun allerdings nicht mehr genau an die früheren Ereignisse erinnern.
Anschließend sagte das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer beinahe drei Stunden lang vor der Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Birgit Brüninghaus aus. Das Mädchen, das kürzlich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung eine zweimonatige stationäre Therapie absolviert hatte, war bislangim laufenden Prozess noch nicht vernommen worden. Nach Einschätzung ihrer Therapeuten wären die Behandlungserfolge bei einer Anhörung gefährdet. Daraufhin schloss die Kammer für die Dauer der Vernehmung der Schülerin die Öffentlichkeit und auch den Angeklagten von der Hauptverhandlung aus. Der Prozess wird heute fortgesetzt.