Rinteln (wm).
Allen Rintelner Bürgern, die gegen die Gaspreiserhöhung Widerspruch eingelegt haben, empfiehlt WGS-Ratsmitglied Gert Armin Neuhäuser, der die Bürgerinitiative gegen die Gaspreiserhöhung mit ins Leben gerufen hatte, anhand der bislang gültigen niedrigeren Preise die monatliche Abschlagszahlung an die Stadtwerke zu berechnen.
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Neuhäuser: "Der Bundesgerichtshof wird am 8. Mai eine Grundsatzentscheidung treffen, von der auch Auswirkungen auf das aktuelle Verfahren zu erwarten sind." Bis dahin sollten Stadtwerkekunden nur anhand der bisherigen Preise, aber der neuen Verbrauchswerte und der erhöhten Mehrwertsteuer zahlen. Neuhäuser betonte, er bleibe bei seiner Meinung, dass die Gaspreise grundsätzlich - nicht nur in Rinteln - unangemessen hoch sind.