Neuhäuser: "Der Bundesgerichtshof wird am 8. Mai eine Grundsatzentscheidung treffen, von der auch Auswirkungen auf das aktuelle Verfahren zu erwarten sind." Bis dahin sollten Stadtwerkekunden nur anhand der bisherigen Preise, aber der neuen Verbrauchswerte und der erhöhten Mehrwertsteuer zahlen. Neuhäuser betonte, er bleibe bei seiner Meinung, dass die Gaspreise grundsätzlich - nicht nur in Rinteln - unangemessen hoch sind.