Der Rat hat in seiner Sitzung am Donnerstag die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren angepasst – und sieht sich damit deutlich besser aufgestellt, wenn es um Rechtssicherheit geht. Uwe Nötzel (SPD) wies ausdrücklich auf diesen Umstand hin. Für den Ratsvorsitzenden Detlef Olejniczak ist zudem wichtig, dass die neue Satzung auch mit einer Gebührenanpassung verbunden ist. So werden statt bislang 250 Euro künftig 400 Euro fällig, wenn eine fehlerhafte Brandmeldeanlage die Einsatzkräfte alarmiert. Er hofft auf eine Reduzierung dieser Alarme und damit auf weniger Situationen, in denen Feuerwehrmitglieder ihre Arbeitsplätze verlassen müssen.
Hans-Ulrich Siegmund (CDU) betonte, dass mit einer neuerlichen Anpassung nicht wieder 17 Jahre gewartet werden dürfe, spätestens in vier Jahren solle die Satzung wieder überprüft werden.