Sämtliche Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung sollen überprüft werden
Neschen-Aktionär erhebt Anfechtungsklage
Bückeburg (rc).
Gegen s ämtliche Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Neschen AG hat ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hannover erhoben. Der Kläger, der Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Helms aus Hannover, stützt die am 27. Juli zugestellte Klage auf angebliche formelle Mängel des Berichts des Aufsichtsrats, teilte die Neschen AG in einer Ad-hoc Mitteilung am Dienstagabend mit. Der Rechtsstreit wird unter dem Aktenzeichen 26 O 84/07 geführt.
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Vorstand und Aufsichtsrat der Neschen AG hielten die Klage für unbegründet, führt das Unternehmen aus. Daher werde sich die Neschen AG gegen sie verteidigen. Gleichwohl könne sich bereits aus der Tatsache der Klageerhebung Kursbeeinflussungspotenzial ergeben. Gestern Mittag notierte die Aktie bei 1,48 Euro, 8,2 Prozent unter dem Vortagesniveau.
Dr. Helms hatte bereits in einem Wortbeitrag während der Hauptversammlung am 21. Juni gesagt, dass er Anfechtungsklage erheben wolle. Wie auch andere Aktionäre bemängelte er vor allem Formfehler wie unterschiedliche Daten unter der Satzung, die Vorlage des Prüfberichts, aber auch, dass der Jahresbericht des Aufsichtsrates noch vom alten Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben worden ist - nachdem schon der neue Aufsichtsratsvorsitzende im Amt war (wir berichteten).
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung hatte der Aktionär einen schriftlichen Gegenantrag gestellt und beantragt, dass sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat keine Entlastung erteilt werden dürfe. Es seien keine ordnungsgemäßen Unterlagen vorgelegt wurden, lauteten die Anwürfe gegen den Vorstand. Die Maßnahmen in den USA seien ebenso unzulänglichwie überteuert. "Der Vorstand hat ersichtlich die Dinge nicht im Griff, da er wegen unterlassener Vorsorge mit Risiken im Beschaffungsmarkt rechnet", zitiert Dr. Helms aus dem Geschäftsbericht.
Der Aufsichtsrat trage die Verantwortung dafür, dass keine ordnungsgemäßen Unterlagen zur Hauptversammlung versandt worden seien, so Helms weiter. Zudem habe er das "unzulängliche Lavieren" des Vorstandes mitgetragen. Um dann eine volle Breitseite gegen das Aufsichtsratmitglied Rolf W. Zinn zu fahren. Er sei angesichts seiner familiärenBeziehungen zu einem Vorstand ungeeignet, unabhängig davon, dass er als Ex-Vorstand das Desaster des Unternehmens, insbesondere den verfehlten und überteuerten Einkauf in den USA, zu verantworten habe.