Die Einrichtung sogenannter „Judenhäuser“ bildete die entscheidende Voraussetzung zur späteren Deportation der jüdischen Menschen aus den Städten Deutschlands in den Osten.
Grundlage für die Isolierung der Juden und ihre Unterbringung in „Judenhäusern“ war das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ vom 30. April 1939. Danach sollten die jüdischen Bewohner „gegebenenfalls zwangsweise“ in wenigen Häusern „zusammengefasst“ werden.
Autor:
Bernhard Gelderblom