Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren - und nur wenn, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,50 Metern gehalten wird. Ausnahme: Personen, die ohnehin in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Insbesondere Gruppenbildung, Picknicken und Grillen sind untersagt.
Geschlossen werden müssen jetzt auch Frisöre, Tattoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios.
Wer sich im öffentlichen Raum (draußen, in öffentlichen Gebäuden...) aufhält, darf das höchstens mit einer weiteren Person tun. Ausnahme: Personen, die ohnehin in einer gemeinsamen Wohnung wohnen.
Zulässig bleiben:
- Sport im Freien
- Arbeit - auch in der Landwirtschaft
- Besuche beim Arzt, Blutspenden, dringend erforderloche Besuche etwa beim Psycho- und Physiotherapeuten
- Besuch von Apotheken, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern, Drogerien
- Besuch von Lebensmittelmärkten, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Lieferdiensten, Großhandel, Tierhandel, Brief- und Versandhandel, Post, Banken, Tankstellen, Werkstätten (Auto/Fahrrad), Reinigungen, Zeitungsverkauf, Waschsalons
- Besuch bei Familienmitgliedern mit Einschränkungen, Wahrnehmung des Sorgerechts
- Betreuung und Versorgung von Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung, Teilnahme an Beerdigungen (nur engster Familienkreis), Seelsorge (Geistliche)
- Kinder zur Notbetreuung bringen / von dort abholen
- Behördenbesuche / Anordnungen (etwa Gerichtsvorladung), Wahrnehmung politische Mandate
- Tierversorgung
- Hilfe in unmittelbaren Notlagen
- Berichterstattung für Medien
Wer ein Restaurant betreibt, muss beim Abholen sicherstellen, dass 1,50 Meter Abstand zum Kunden besteht und nur eine Person auf 10 Quadratmetern steht. Das gleiche gilt auch für alle anderen Läden.
Auf Märkten dürfen nur noch Lebensmittelstände stehen. Auch hier gilt: 1,50 Meter Abstand zum Kunden.
Baumärkte dürfen nicht mehr an Privatkunden verkaufen.
Landkreise und die Region Hannover dürfen auch generelle Betretungsverbote für bestimmte Orte aussprechen.
Die Polizei muss mitkontrollieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25000 Euro.
Alle Regeln sollen ab Montag (23. März) gelten - beziehungsweise sofort nach deren öffentlicher Bekanntmachung - und dann für mindestens zwei Wochen.