Neitsch betonte jedoch, dass dem Rechtsanspruch für Eltern auf einen Platz in Tagesstätten für Kinder unter drei Jahren kein Rechtsanspruch für Kommunen auf finanzielle Hilfe von Bund und Land gegenüber steht. Geld gebe es nur, so lange auch welches da sei.
Derweil habe sich die Verwaltung in bestehenden reinen Krippen umgeschaut, um sich einen Eindruck von den dortigen Bedürfnissen zu verschaffen. In Heeßen und Misburg sei dies allerdings nur außerhalb des Betriebs möglich gewesen. "Die wollen keinen Besuch, wenn Kinder da sind", sagte der Helpser Bürgermeister. Für den Besuch einer Bückeburger Einrichtung hoffte Neitsch auf anderes Gebaren.
Eingedenk dieses Berichts und der bereits bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten zumindest von zweijährigen Kindern in der Kita Bergkrug stellte der Helpser SPD-Ratsherr Manfred Kesselring heraus, dass die Gemeinde diesbezüglich früh dran ist. Zumal andernorts noch immer über die Einrichtung altersübergreifender Gruppen diskutiert werde, während Helpsen bereits eine reine Krippe ansteuere.