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Angeklagter erscheint nicht zur Verhandlung

Kinderporno-Urteil

Barsinghausen (mi). Bereits im September vorigen Jahres stieß die Kriminalpolizei auf die Adresse eines Barsinghäusers, der kinderpornografische Bilder aus dem Internet empfangen, heruntergeladen und mit neuen Bezeichnungen versehen hatte. Die Kripo schritt ein und beschlagnahmte damals den Rechner.

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Bei der gestrigen Verhandlung fehlte der Angeklagte, der gegenüber der Polizei angegeben hatte, dass er nicht wisse, wie die Bilder auf seinen Rechner gekommen waren - eine Aussage, die vom Gericht und der Polizei allerdings nur als Schutzbehauptung gewertet wurde. Die Kriminalbeamten hatten 120 pornografische Abbildungen auf dem Rechner gefunden, die jedochnicht als Kinderpornos eingestuft werden konnten. 600 weitere Bilder waren zwar vorher gelöscht worden, konnten jedoch von Computerfachleuten der Polizei wieder sichtbar gemacht werden. Bei diesen Bildern handelte es sich eindeutig um Kinderpornografie. Besonders abstoßend bezeichnete der Kriminalbeamte 49 Videoclips von drei bis fünf Minuten Dauer, die kinderpornografische Darstellungen zwischen Männern und minderjährigen Mädchen zeigten. "Diese Videoclips waren auf dem Rechner des Angeklagten zu finden", erklärte der als Zeuge geladene Kriminaloberkommissar. Den Zugriff anderer auf den Rechner schloss er aus. Da der Angeklagte nicht erschien, wurde nach Aktenlage entschieden. Die Staatsanwältin stellte Antrag, dem 49-jährigen Barsinghäuser einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro zuzusenden. Außerdem beantragte die Staatsanwältin den Einzug des Computers. Strafrichter Dr. Karl Schnelle entsprach dem Antrag.




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