Präsenz der Ordnungsbehörden und "Verringerung von Verstößen gegen Gesetze und Regelungen des geordneten Zusammenlebens" sind nach JU-Ansicht Ziele von Bürgerstreifen. Außerdem könne das "subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger" gestärkt werden. "Hoheitliche Befugnisse" sollen die ehrenamtlichen Aufpasser nach dem Dafürhalten der JU nicht bekommen. Ebenso wenig seien "Freizeit-Rambos" oder "Denunziantentum" erwünscht.
Den Bedarf solle jede Kommune einzeln klären. Die Bürgerstreifen-Mitglieder müssten gezielt ausgewählt und geschult werden. Das JU-Schreiben verweist auf Parallelen zum Programm des niedersächsischen Innenministeriums.