Nach diesem Anerkennungsbescheid ist die BSG berechtigt, folgende Sportarten im Rahmen des Reha-Sportes zu betreiben: Sport für Körperbehinderte, Wirbelsäulenerkrankung, Osteoporose, Herz- und Kreislauferkrankung, Diabetes mellitus, periphere arterielle Verschlusskrankheiten, Morbus Parkinson, Querschnittslähmung, Wassergymnastik. Für diese Sportarten stehen Fachübungsleiterinnen und Fachübungsleiter zur Verfügung, die zum großen Teil anerkannte Physiotherapeuten sind. Hinzu kommt, dass beim Herzsport (Koronarsport) wähend der gesamten Übungszeit ein Arzt zur Verfügung stehen muss, es muss fernerhin ein Defibrillator (Wiederbelebungsgerät) einsatzfähig zur Verfügung stehen.
Neben den Reha-Sportarten betrebit die BSG im Rahmen des Behindertensportes Gymnastik für Damen und Herren, Zeitlupenball, Bosseln für Damen und Herren, Fußballtennis für Damen und Herren, Muskelaufbautraining mit entsprechenden Geräten, Schwimmen, Wassergymnastik, Boulen für Damen und Herren, Radwandern, Yoga.
Auskünfte
erteilt die BSG unter (0
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22) 90
66
22 oder während der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle Dr.-Faust-Platz, montags und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 13.30 bis 18 Uhr.