Tiere werden in baufälligem Zwinger gehalten / Polizei und Veterinäramt untersuchen den Fall - Verfahren eingeleitet
In Hohenrode: Illegaler Handel mit ganz jungen Welpen?
Hohenrode (ur).
Auch wenn es nicht gerade um Mord und Totschlag geht, hat die Polizei in Hohenrode derzeit alle Hände voll zu tun. An der Hauptstraße sind Nachbarn auf erhebliche Missstände in der Hundehaltung eines Anwohners aufmerksam geworden.
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Dieser besorgt sich nach Beobachtungen verschiedener Dorfbewohner immer wieder Hundewelpen, um sie dann auf seinem Grundstück in einem Zwinger zu halten und nach und nach an Interessenten weiterzugeben. "Da die jungen Hunde offenbar noch nicht einmal entwöhnt sind, bellen und jaulen sie natürlich ausgesprochen kläglich herum", empörte sich ein Nachbar.
Das Veterinäramt wurde von dem Fall dieses möglicherweise mit den Welpen handelnden Mannes benachrichtigt - der polnische Staatsbürger behauptete dann allerdings, er habe die Welpen lediglich aus Polen mitgebracht, weil deren Mutter dort vom Auto überfahren worden sei und er sie jetzt aufpäppeln wolle.
"Wir haben ihn dann ausführlich über die gesetzlichen Vorschriften zum Hundehandel informiert und auch darauf verwiesen, dass dieser bei jungen Welpen ohnehin untersagt ist", erklärt dazu Dr. Ulf Güber als Bereichsleiter Tierschutz.
Nachdem die Nachbarn Wochen später erneut bei der Behörde Alarm schlugen, fuhr Amtstierarzt Dr. Hubertus Even mit Polizeiunterstützung erneut zu dem Hohenroder, der die Existenz der Welpen zunächst leugnete, was sich aber durch Beobachtungen vom Nachbargrundstück widerlegen ließ. Daraufhin stellte man fest, dass diesmal ganz andere Welpen dort untergebracht waren - noch dazu von verschiedenen Rassen, so dass sich die Geschichte mit der überfahrenen Hundemutter diesmal nicht halten ließ.
Durch tierärztliche Prüfung wurde festgestellt, dass die Welpen noch keine acht Wochen alt waren. "Weil aber die Haltebedingungen einigermaßen vertretbar waren, haben wir sie vorläufig bei dem Halter gelassen, um sie nicht den Infektionsgefahren eines Tierheims auszusetzen", begründet Dr. Güber die vorläufige Entscheidung des Amtes.
Die Verdachsmomente gegen den Mann auf illegalen Handel aber haben sich dadurch bestätigt und so ist auch schon ein Verfahren eingeleitet worden. "Polizeiliches Führungszeugnis, gewerberechtliche Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis sind die minimalsten Voraussetzungen - auch darüber war der Beschuldigte schon vor Wochen informiert worden, so dass er wohl in jedem Falle vorsätzlich gehandelt hat." Angesichts der schweren Vorwürfe wird man dem Polen wohl auch kaum Zuverlässigkeit und Sachkunde bestätigen wollen.
Zweifel bestehen auch an der Behauptung des Mannes, die armen Hunde lediglich aus lauter Mitgefühl aufzuziehen, um sie dann gegen eine kleine Schutzgebühr abzugeben - ein Aspekt, der wohl auch für das Finanzamt interessant sein dürfte.