Der Fall: Am 22. Juli vorigen Jahres lernte die Hausfrau den Hamburgerüber eine Single-Börse im Internet kennen. Beide fanden sich sympathisch, chatteten und telefonierten täglich, verstrickten sich aber zu schnell in Beziehungsträume. Schon am 24. Juli kam es zu gegenseitigen Liebesbekundungen, kurz darauf lud die Frau den Mann zu sich nach Hause ein. Am fünften Tag reiste der Biertechniker nach Rinteln.
Die 33-Jährige holte ihn vom Bahnhof ab und nahm den Mann mit in ihre Wohnung. Dort schauten die beiden Fotos an und redeten, ehe er mit ihrer Tochter allein spazieren ging. Am Nachmittag legten sich die Internet-Bekannten ins Bett und tauschten Zärtlichkeiten aus. Das habe sie als eher "bedrängend empfunden", schilderte die Frau vor Gericht, eigentlich habe sie danach den Mann nur noch schnell wieder los sein wollen.
Richter Christian Rost sprach von "jäh zerplatzten Träumen zweier Menschen". Dennoch ließ die Rintelnerin den 41-Jährigen in ihrem Bett übernachten, machte aber deutlich, dass man neben- und nicht miteinander schlafen werde. Der Mann setzte sich jedoch über ihren Willen hinweg. Sie habe sich nur nicht gewehrt, weil die Kinder nichts mitbekommen sollten, erzählte die Frau vor Gericht.
Nach der Vergewaltigung fuhr das Opfer den vielfach vorbestraften Täter zum Bahnhof. Noch heute leidet die 33-Jährige unter dem Vorfall und will sich demnächst in psychologische Behandlung begeben.