Wie am 25. Februar berichtet, hatte die IHK im Zusammenhang mit der Einlassung Winkelhakes die Auffassung vertreten, ihre Aussage zum Bau eines Neukaufs in Bad Eilsen sei von dem Vereinsvorsitzenden falsch widergegeben worden. Dem jedoch ist es nicht um das aktuelle Projekt in Bad Eilsen, sondern das damalige in Heeßen gegangen, wie er betont: "Meine in dem besagten Artikel dargelegten Meinungen beziehen sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 14. Mai 2002." Von dem, was seitens der IHK während des Erörterungstermins beim Landkreis Schaumburg am 23. Juni 2006 im Zusammenhang mit den Neukauf-Plänen für Bad Eilsen gesagt wurde, habe er dagegen nicht gesprochen.
Richtig sei jedoch nach wie vor: Im Vorfeld des damaligen Urteils habe die IHK darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Bau eines Edeka-Marktes in Heeßen (!) Risiken für die Funktion des städtebaulich integrierten Einzelhandels verbunden sind. Eben daran habe Winkelhake in der jetzt von der IHK kritisierten Einlassung erinnern wollen.
Seine Frage sei in diesem Zusammenhang nur: "Was in Heeßen von der IHK abgeraten wurde, gilt für Bad Eilsen nicht? - Ach so!"