"Wenn ein Kind mit Realschulempfehlung auf ein Gymnasium geht und in der 6. Klasse sitzen bleibt, kann es gleich wieder abgeschult werden. Dagegen können Kinder mit entsprechender Schullaufbahnempfehlung die 6. Klasse auf jeden Fall zweimal machen. Das ist eine massive Ungleichbehandlung", bewertet Helmhold diesen Sachverhalt.
Mit einer Anfrage an die Landesregierung will die Abgeordnete im Landtag nun erfahren, wie viele Schüler aufgrund dieses Paragrafen abgeschult wurden. Auch solle in Erfahrung gebracht werden, ob es überhaupt einen so großen Leistungsunterschied zwischen Schülern mit und ohne Empfehlung gibt, der eine derartige Behandlung rechtfertige. "Die ohnehin oft fragwürdigen Empfehlungen dürfen nicht als Grundlage für Abschulungen dienen", so Helmhold. Falls sich die Befürchtung viele Eltern bestätigen sollte, dass aufgrund von Raummangel und zu großen Klassen die Abschulungsregelung zu restriktiv angewandt wird, müsse über eine Änderung des Schulgesetzes die Ungleichbehandlung beendet und der Elternwille uneingeschränkt zur Geltung gebracht werden, lautet die Forderung des Bündnis 90/ Die Grünen.