In den Sondersitzungen haben die Räte von Stadt und Samtgemeinde Nägel mit Köpfen gemacht und den Flächennutzungsplan sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 78 "Bau- und Gartencenter Bückethaler Landwehr" geändert und eine Veränderungssperre beschlossen. Diese gilt für zwei Jahre und kann bei Bedarf um weitere zwei Jahreverlängert werden.
Mit dieser Veränderungssperre im B-Plan für das Gewerbegebiet "Bei der Piepmühle" sichert sich die Stadt ab. Denn die Eigentümer der betreffenden Grundstücke dürfen dort nun nichts mehr bauen oder in anderer Form vollendete Tatsachen schaffen - also nichts planungsrelevant verändern. Damit will die Stadt verhindern, dass insbesondere auf dem als Sondergebiet ausgewiesenen, rund 20
000 Quadratmeter großen Grundstück von Harald Brunkhorst, ein weiterer Baumarkt entsteht. Dieses Grundstück ist zwar leer. Jedoch ist es seit 1996 als Sondergebiet für einen Baumarkt ausgewiesen. Würde dort - neben Hellweg - ein weiterer Baumarkt errichtet, würde die Baumarktfläche auf mehr als 15
000 Quadratmeter anwachsen und die Stadt Klagen aus Nachbarkommunen riskieren. So unwahrscheinlich dieses Szenario auch ist: die Stadt macht die Situation auf diesem Weg planungsrechtlich "wasserdicht" - und schafft so eine sichere Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch den Landkreis.
Und weil doppelt genäht bekanntlich besser hält, haben Samtgemeindeausschuss und der Rat der Samtgemeinde Änderungen im Flächennutzungsplan beschlossen. Diese sollen dem Landkreis die Genehmigung des F-Plans noch leichter zu machen: Das Grundstück, auf dem Hellweg seit Mai baut, ist von einem Gewerbegebiet in einSondergebiet umgewidmet worden. Dies ist in der Regel bei Gewerbebetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1000 Quadratmetern nötig.
Gleichzeitig ist im so genannten Durchführungsvertrag zwischen Hellweg und Stadt verankert worden, dass die Baumarktkette das Brunkhorst'sche Grundstück weder kaufen, noch kaufen und an Dritte veräußern kann, um sich dort über die geplanten 10 200 Quadratmeter hinaus zu erweitern.