Rinteln/Landkreis. Einerseits hat jeder Mensch mit Aufenthaltserlaubnis in der Europäischen Union das Recht auf ein Konto bei der Bank. Andererseits muss für eine Kontoeröffnung die Identität der Person mit einem Dokument nachgewiesen werden, das die hiesige Ausweispflicht erfüllt. Dies stellt nicht nur für Flüchtlinge, die deshalb kein Konto eröffnen dürfen, ein Problem dar.