Argument der Verwaltung war, dass die Zahl der Anträge auf Einbau eines Unterzählers für die Gartenbewässerung beziehungsweise Pool-Befüllung oder auch eine Nutzung von eigenem Brunnenwasser zur Toilettenspülung stetig ansteigt. Die Gebühr soll zum 1. Januar 2009 zusammen mit der Jahresveranlagung zu den Abwassergebühren erhoben werden.