Nach Polizeiangaben hatte die Münderanerin bei Gegenverkehr den Abstand zu den geparkten Pkw am Fahrbahnrand falsch eingeschätzt, sodass es zu einer Berührung beider Außenspiegel kam.
Zunächst setzte die Frau unerlaubt die Fahrt fort – „einige Stunden später hat sie sich dann bei der Polizei gemeldet“, teilt die Polizei mit, die in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass Unfallverursacher vor Ort bleiben und sich umgehend den Unfall kümmern müssen. Einen Zettel zu hinterlassen, reiche dabei übrigens nicht.
Daher wurde gegen die Frau ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Verfahrens von der Unfallstelle eingeleitet – wie es für die Münderanerin, die den Unfall dann doch wenige Stunden später meldete, weitergeht, müsse nun die Staatsanwaltschaft entscheiden.