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5. Schaumburger Erbrechtstage beginnen am 31. Januar / Tausend Zuhörer zu vier Vorträgen erwartet

Erben und Vererben: TV-Experten geben Tipps

Rinteln (wm). Rechtsanwalt und Steuerberater Sven Wilkening könnte Abende lang abenteuerliche Geschichte erzählen, was passiert, wenn eine Familie sich plötzlich über ein Erbe einigen muss, ohne dass der Verstorbene ein Testament oder andere Verfügung hinterlassen hat - und er kann nur warnen. Die Vorstellung, "die Familie werde sich schon einigen", gehe an der Lebenspraxis vorbei. "Nach mir die Sintflut" sei nicht die richtige Maxime, wenn es um Vermögen geht.

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Bei Unternehmen, bei denen die Erbfolge nicht rechtzeitig und vernünftig geregelt sei, könne das noch weiter reichende Folgen haben, schildert Sparkassenvorstand Günther Klußmeyer, sich nämlich negativ auf das "Rating", also die Kreditwürdigkeit auswirken. Werde die Nachfolge in einem Unternehmen nicht frühzeitig geregelt, könne das auch als "Führungs- und Entscheidungsschwäche" gesehen werden. Oft suchten Kunden auch Rat bei der Sparkasse, berichtet Rolf Wallenstein, leider oft erst bei einem konkreten Anlass, der sie zwinge, etwas zu unternehmen. Eigentlich, weiß Sven Wilkening aus seiner alltäglichen Praxis, sei es nie zu früh, sich um das Problem Erbfall zu kümmern: Stellen Sie sich vor, eine junge Familie mit einem Kind baut ein Haus, der Mann stirbt bei einem Verkehrsunfall - ohne Regelung steht die Frau und Mutter vor großen Problemen, StichwortHartz IV. Der Verzicht auf eine Nachlassplanung sei so gesehen mehr als eine Nachlässigkeit - nämlich lieblos. Klar sei auch, betonten Wilkening wie Klußmeyer, dass Beratungsbedarf bestehe: Viele Verfügungen seien inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich oder sogar unwirksam. Beide warnen deshalb vor "selbst gestrickten" Lösungen. Wer Zahnschmerzen habe, gehe ja auch zum Zahnarzt, also zum Fachmann. Das gleiche müsse für die Regelung einer Vermögensnachfolge gelten. Weil es sich inzwischen in der Bevölkerung herumgesprochen hat, das Erben und Vererben ein wichtiges und kein Tabu-Thema mehr ist, hat jetzt die Sparkasse Schaumburg gemeinsam mit unserer Zeitung und dem Deutschen Forum für Erbrecht die 5. Schaumburger Erbrechtstage mit vier Vorträgen in Rinteln organisiert, die am 31. Januar, am 2., 7. und 9. Februar stattfinden. Die Erbrechtstage, schilderte Klußmeyer, seien zu einer "Erfolgsstory" geworden. Man habe in Rinteln im Ratskeller angefangen, um bereits bald wegen der großen Nachfrage in den Brückentorsaal umzuziehen müssen. Auch diesmal erwarte man zu den Vorträgen insgesamt rund 1000 Zuhörer. Damit die Organisatoren abschätzen können, wie viele Zuhörer zu den jeweiligen Vorträgen kommen, gibt es wieder (kostenlose) Eintrittskarten in allen Geschäftsstellen der Sparkasse und unserer Zeitung. Dabei sind diesmal vier hochkarätige Referenten, Dr. Klaus Michael Groll und Dr. Constanze Trilsch-Eckardt, auch aus Fernsehsendungen wie dem ARD-Ratgeber einem breiten Publikum bekannt. Schwerpunkte sind Ratschläge zur steuerlich optimalen Gestaltung der Erbfolge, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und Wege für eine durchdachte Unternehmensnachfolge. Den Einführungsvortrag am 31. Januar hält Professor Dr. Klaus Michael Groll - humorvoll, pointiert - und um ihn zu verstehen, müsse man nicht Rechtswissenschaften studiert haben, verspricht Werner Nickel, bei der Sparkasse zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit.

Michelle Imhoff und Rolf Wallenstein empfehlen: Ein wohl gefülltes Sparschwein kann zum Streit unter Erben führen - deshalb die Sachlage besser vorher klären. Foto: tol



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