Wenn eine Mutter von ihrem Familienalltag mit kleinen Kindern so erschöpft ist, dass der Arzt befürchtet, sie könnte dadurch ernsthaft krank werden, dann bezahlen die Krankenkassen eine Mutter-Kind-Kur. Das bedeutet einen dreiwöchigen Aufenthalt in einer Spezialklinik, wo man sich sowohl um die körperlichen und seelischen Probleme der Mütter als auch um die Betreuung und Behandlung der Kinder kümmert. Aber: „Die Krankenkassen entwickeln immer wieder neue Strategien, um begründete Kuranträge abzulehnen“, mahnte dringlich Andrea Klünder von der AWO-Kurberatung in Hameln vor anderthalb Jahren. Daran hat sich in der Folge so wenig geändert, dass neue Begutachtungsrichtlinien geschaffen wurden, die ab sofort die Situation für die Betroffenen spürbar verbessern sollen.
Wenn eine Mutter von ihrem Familienalltag mit kleinen Kindern so erschöpft ist, dass der Arzt befürchtet, sie könnte dadurch ernsthaft krank werden, dann bezahlen die Krankenkassen eine Mutter-Kind-Kur. Das bedeutet einen dreiwöchigen Aufenthalt in einer Spezialklinik, wo man sich sowohl um die körperlichen und seelischen Probleme der Mütter als auch um die Betreuung und Behandlung der Kinder kümmert. Aber: „Die Krankenkassen entwickeln immer wieder neue Strategien, um begründete Kuranträge abzulehnen“, mahnte dringlich Andrea Klünder von der AWO-Kurberatung in Hameln vor anderthalb Jahren. Daran hat sich in der Folge so wenig geändert, dass neue Begutachtungsrichtlinien geschaffen wurden, die ab sofort die Situation für die Betroffenen spürbar verbessern sollen.
Schon immer war es nicht leicht, einen Antrag auf die Mutter-Kind-Kur bei den Krankenkassen durchzusetzen, auch dann nicht, wenn der Hausarzt zu dem Schluss kam, dass nur so eine Kur größere gesundheitliche Schäden verhindern könne. Weil die Wohlfahrtsverbände diese Probleme entschieden zur Sprache brachten, legte die Gesundheitsreform von 2007 in ihren Richtlinien fest, dass Mutter-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören, dass also jede versicherte Mutter (oder gegebenenfalls auch der Vater) das erklärte Recht hat, zusammen mit ihren bis zu 12 Jahre alten Kindern einen qualifizierten Klinikaufenthalt in Anspruch zu nehmen, und zwar auch dann, wenn es theoretisch möglich wäre, vor Ort noch weitere ambulante Behandlungsmethoden vorzunehmen.
Trotzdem musste der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes im Juni 2011 massive Mängel bei der Bewilligungspraxis der Krankenkassen feststellen; Mängel, die nicht nur von Andrea Klünder in Hameln bestätigt wurden, sondern in ebensolcher Schärfe auch von Heidemarie Hanauske, Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schaumburg und ihrer Kollegin, der Kurberaterin Heidrun Meisel.
Foto: DIALOG
Im letzten Jahr seien etwa die Hälfte aller Anträge, die von der AWO Schaumburg gestellt wurden, abgelehnt worden, und ein großer Teil der Genehmigungen sei erst nach eingelegtem Widerspruch erfolgt, so Heidrun Meisel. Auch Andrea Klünder, die in der AWO-Beratungsstelle direkt im Hamelner Müttergenesungswerk sitzt, betont: „Das letzte Jahr war ein sehr hartes Jahr für uns, mit mehr Ablehnungen denn je.“
Dabei machen die Kosten für Mutter-Kind-Kuren nur einen winzigen Bruchteil der Gesamtkosten des Gesundheitssystems aus. Nicht mal 0,2 Prozent waren es im Jahr 2010, als die Aufwendungen für die Kuren nach einem leichten Anstieg unmittelbar nach der Gesundheitsreform von 2007 längst wieder um mehr als ein Viertel gesunken waren, mit deutlichem Trend zu weiteren Einsparungen. Von Jahr zu Jahr ging die Anzahl der Bewilligungen zurück, die Stärkung des Mutter-Kind-Kurkonzeptes, die durch die neuen Regelungen erreicht werden sollte, kam bei denen, die es nötig hatten, nicht an.
„Wir konnten in diesem Jahr noch keine einzige Bewilligung erreichen“, sagt Dagmar Kostulski, Sozialarbeiterin des Kirchenkreises im Hamelner Haus der Diakonie. „Das bedeutet sehr viel Arbeit für uns, da wir dann Widerspruch einlegen, was erneute Gespräche mit Arzt und Betroffenen bedeutet.“
Die Gründe der Ablehnungen würden sich oft auf genau die Punkte beziehen, die durch die Begutachtungsrichtlinien eigentlich ausgeschlossen sein sollten: Man beharre auf ambulanten Methoden, obwohl diese keinen Vorrang vor stationären Methoden besäßen oder verweise auf die Rententräger, die aber keine Mutter-Kind-Kuren bewilligen.
Immerhin, die verstärkte Kritik führte also dazu, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtete, die Begutachtungsrichtlinien noch einmal zu ändern und dafür zu sorgen, dass die beschriebenen Mängel beseitigt würden.
Am 7. Februar 2012 veröffentlichten der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) und dem Müttergenesungswerk eine überarbeitete Fassung der Begutachtungs-Richtlinie „Vorsorge und Rehabilitation“ sowie entsprechende Umsetzungsempfehlungen. Diese Richtlinien gelten ab sofort und in einer Presseerklärung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: „Kranke oder von Krankheit bedrohte Eltern dürfen zukünftig wieder Hoffnung in eine bedarfsgerechte Antragsbearbeitung setzen.“
„Tatsächlich verbessert sich seitdem zumindest bei uns die Kommunikation mit den Krankenkassen“, so Andrea Klünder. „Aber ein Kampf bleibt es immer! Unsere Argumente müssen sehr gut, die Anträge ausgefeilt sein. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, dass betroffene Mütter oder Väter die Beratungen der Wohlfahrtsverbände in Anspruch nehmen. Wenn jemand eh schon am Ende seiner Kräfte ist und dann auch noch einen Widerspruch einlegen soll – das übersteigt bei vielen die eigenen Möglichkeiten.“
Auch die großen Krankenkassen nehmen Stellung zu den neuen Richtlinien, äußern sich positiv und geben der Hoffnung Ausdruck, dass beide Seiten von den eindeutigeren Regelungen profitieren werden. „Wir begrüßen die Neuregelung, weil die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur besser ausformuliert sind und nun mehr Sicherheit für alle geben“, sagt zum Beispiel Carsten Sievers, Pressesprecher der AOK-Niedersachsen in Hannover. Oft seien Ärzte eben auch leichtfertig mit der Empfehlung von Mutter-Kind-Kuren umgegangen. „Eigentlich sollte es eher die Ausnahme sein, dass zunächst abgelehnte Kuren in einem Widerspruchsverfahren dann doch genehmigt werden.“
Dass Kuren leichtfertig angeraten werden, kann AWO-Schaumburg-Geschäftsführerin Heidemarie Hanauske nicht bestätigen. Die Krankenkassen würden oft nur die gegenwärtigen Kosten betrachten, zu wenig aber die Langzeitkosten berücksichtigen. Dauerhafte Überbelastung könne zu extremen Krankheitsbildern führen, zu körperlichen und seelischen Erkrankungen, deren langwierige Behandlungen und schlimme Folgen für die Familien in keinem Verhältnis stünden zu dem Aufwand für eine Mutter-Kind-Kur. Andrea Klünder sieht das ähnlich: „Oft entscheiden vordergründige Kostengründe über ein Ja oder Nein zur Kurbewilligung. Gerade extrem belastete Mütter mit vier Kindern haben schlechtere Chancen als vielleicht die Bankkauffrau mit nur einem Kind.“
Susanne Wache aus der Beratungsstelle im Haus der Diakonie in Rinteln verspricht sich von den Neuregelungen, dass nun endlich verstärkt umgesetzt werden könne, was schon immer das Ziel gewesen sei, dass nämlich auch Mütter, die nicht direkt krank, aber massiv von Krankheit bedroht seien, leichter in den Genuss der Kur kämen. „Das ist ja der eigentliche Sinn einer Mutter-Kind-Kur: Die Gefahr eines Zusammenbruchs rechtzeitig zu erkennen und ihn zu vermeiden.“ Bisher ist sie durchaus optimistisch, was die Zukunft betrifft: Zwei Kuranträge, über die nach dem 7. Februar entschieden wurden, gingen ohne Beanstandung durch. „Vielleicht bessert sich jetzt wirklich was und auch die Kollegen in der Hamelner Diakonie spüren bald eine Veränderung!“
Wichtig bleibt in jedem Fall, den Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Je klarer die Notwendigkeit der Maßnahme ausformuliert wird und je konkreter man benennt, wo die Beschwerden und Gefährdungen liegen, desto besser stehen die Chancen auf eine Bewilligung. Dann übernehmen die Krankenkassen bis auf eine Tagesbeteiligung von 10 Euro sämtliche Kosten der Kur, von der Unterbringung über die unterschiedlichen ärztlichen und psychologischen Therapien und Seminare bis hin zur Anfahrt an den Kurklinikort.
Sollte dann der Kostenanteil für die Mutter-Kind-Kuren die bisherigen 0,16 Prozent vom finanziellen Gesamtvolumen des Gesundheitssystems überschreiten, die gesetzlichen Krankenkassen dürften das verkraften. Knapp vier Milliarden Euro Überschuss wurden im Jahr 2011 erwirtschaftet. Im selben Jahr wurden, wenn man die aus dem ersten Quartal vorliegenden Zahlen hochrechnet, weniger als 200 Millionen Euro in die Mutter-Kind-Kuren investiert.
Krankenkassen haben Milliarden-Überschüsse erwirtschaftet. Eigentlich sind Mutter-Kind-Kuren eine Pflichtleistung, machen einen kleinen Bruchteil der Kosten im Gesundheitssystem aus. Doch begründete Kuranträge werden oftmals abgelehnt. Ohne Widerspruch meistens keine Kur – nun besteht Aussicht auf eine Verbesserung für Antragsteller.
Dass Kuren von Ärzten leichtfertig angeraten werden, kann AWO-Schaumburg-Geschäftsführerin Heidemarie Hanauske nicht bestätigen.