Denn: Auf ihrer jüngsten Zusammenkunft "Im Wiesengrund" haben die Politiker unter Vorsitz von Bürgermeister Wilhelm Brümmel (CDU) dem Bau eines Platzes zum Zwischenlagern von Heu- und Strohfutter für Tiere einhellig zugestimmt. Der "Dauerbrenner" hatte die Bürgervertreter bei zahlreichen Zusammenkünften beschäftigt. Die Zustimmung allerdings hat zumindest eine Auflage im Gefolge ...
Hintergrund: Auf einem Areal im Norden des EMR-Häuschens will Michael Kastning eine entsprechende Fläche befestigen. Das im Vorfeld des Vorhabens nötige Papier hat das Büro I-LEX (Bückeburg) in Person von Landschaftsplaner Thomas Zerner ausgearbeitet. Da besagte Fläche jedoch im Landschaftschutzgebiet liegt, ist seitens des Landkreises Schaumburg ein Antrag auf Befreiung von einem Paragraphen der Landschaftsschutz-Verordnung "Auetal" gefordert worden.
Die Fläche, die für den Bau des Lagerplatzes befestigt werden soll, umfasst 840 Quadratmeter. Im Zuge der Anlage soll entlang der Schulstraße ein so genannter Sauberkeitsstreifen auf einer Breite von vier Metern mit Pflaster belegt werden. Der Lagerplatz selbst muss auf der Nord- und der Westseite miteiner Sichtschutzhecke abgegrenzt werden. Die Südseite wiederum ist zum Weg neben dem EMR-Häuschen auf einer Gesamtlänge von 18 Metern mit einem ein Meter hohen Wall zu versehen.
"Wenn wir jetzt das Einvernehmen herstellen, ist das eine gute Lösung", erklärt Ratsherr Gerhard Hasse. "Dadurch wird die Straße in diesem Bereich sauber bleiben." Sonst nämlich könne keiner den Landwirt hindern, seine Ballen dort zu lagern, wo es ihm beliebt. Heinrich Meier (CDU) sieht's ähnlich: "Nachdem wir mit dem Ändern der Baugrenzen den ersten Schritt getan haben, sollten wir nun einvernehmlich auch den zweiten tun."
Allerdings: Dem wachsamen Auge von Gerhard Möhlmann (SPD) ist es nicht entgangen, dass der Plan keine textliche Festsetzung für ein Bepflanzen des besagten Walles enthält. "Unterbleibt das, besteht die Gefahr, dass das Erdreich bei Regen herunter geschwemmt wird - der Sichtschutz also peu a peu schwindet und wieder Dreck entsteht." Eine Beobachtung, die am Ende Auflage wurde.
Nicht zu vergessen: Der Landkreis Schaumburg hat angeordnet, dass auf dem Grundstück vorhandene "Ablagerungen" wie etwa Bauutensilien und Geräte ebenfalls auf dem Lagerplatz abgestellt und damit aus dem Landschaftsschutzgebiet entfernt werden müssen.
Meier am Ende: "Sowohl der Landkreis als auch wir werden sehr genau darauf achten, dass dies auch passiert und das Gelände einen ordentlichen Eindruck macht."