Hameln, 17. Mai. Die Abgabe von Militärgewehren an die Kriegervereine ist
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vom Kriegsminister genehmigt. Ein lang gehegter Wunsch der Kriegervereine ist durch einen soeben bekannt gewordenen Erlaß der Ministerien des Innern und des Krieges in Erfüllung gegangen. Es wurde schon längst bitter empfunden, daß Militärgewehre älterer Modelle wohl an ausländische Staaten, z. B. China, von der Militärverwaltung verkauft wurden, nicht aber an deutsche Kriegervereine, die gezwungen waren, dieselben Gewehre zu hohen Preisen von Händlern zu kaufen. Nunmehr haben die genannten Ministerien durch Erlaß vom 10. April d. Js. gestattet, daß Infanteriegewehre (Modell 71/84 und Jägerbüchsen, Modell 71, sowie scharfe Patronen, Modell 71) von den Artilleriedepots an Kriegervereine abgegeben werden können. Der Preis soll betragen für ein Gewehr 3,50 Mark und für 100 scharfe Patronen 2,50 Mark. Von Wichtigkeit ist weiter die Genehmigung zur Benutzung von Truppenschießständen nebst deren Einrichtungen und Geräten zu den Schießübungen der Kriegervereine. Zu diesem Zweck haben sich die Kriegervereine unmittelbar mit den Garnisonkommandos in Verbindung zu setzen. Werden die Gewehre wegen Unbrauchbarkeit oder aus anderen Gründen, z. B. Auflösung eines Kriegervereins, nicht mehr benutzt, so sind sie gegen Erstattung des Materialwertes an das nächstgelegene Artilleriedepot abzuliefern. Die Auslieferung der Gewehre an die Kriegervereine erfolgt seitens des zuständigen Artilleriedepots durch Vermittlung der Vorstände der Kreis-Kriegerverbände.