Auch Erich Lockemann, Ortsversteher in Reinsen, hat schon Erfahrungen mit der Münchner Verwertungsgesellschaft gemacht, wie er jetzt berichtete. Nachdem er 2006 eine Adventsfeier für Senioren der Gemeinde Reinsen ausrichtete, verlangte die GEMA im Februar 2007 einen Pauschalbetrag von 41 Euro.
"Es kann einfach nicht sein, dass die GEMA selbst bei so kleinen und für das Allgemeinwohl ausgerichteten Feiern Gebühren erhebt. Das geht auf Kosten der kleinen Leute, die diese Veranstaltungen ehrenamtlich organisieren", ärgerte sich Lockemann und beschloss nach einem Briefwechsel mit der GEMA, sich gegen deren Gebührenordnung und Einzugsmentalität zu wehren. Zu diesem Zweck wandte er sich an den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der schließlich die Stornierung der Rechnung bewirkte.
Obwohl die Gesellschaft davon abgesehen hat, die geforderten 41 Euro in Rechnung zu stellen, sei der Anspruch der GEMA auf die Gebühren nicht fälschlicherweise erhoben worden, so Alexander Köster von der GEMA-Bezirksdirektion Hannover. "Wir haben die Rechnung storniert, da es sich bei einem so geringen Betrag nicht lohnt, einen Rechtsstreit zu riskieren." Auch bei ehrenamtlich organisierten Feiern sei es gerechtfertigt, Kosten für die verwendeten Werke in Rechnung zu stellen, da die Komponisten nicht zur ehrenamtlichen Arbeit verpflichtet werden können, erklärte Köster. "Wir vertreten die Rechte der Künstler. Auch bei klassischen Weihnachtsliedern, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind, liegen uns viele bearbeitete Versionen vor, die von uns geschützt werden."