Der Plan sah ursprünglich vor, dass Dachneigungen von 38 bis 45 Grad zulässig sind, ebenso Walmdächer. Mit der zweiten Änderung des B-Plans wurden auch Photovoltaikanlagen planungsrechtlich abgesichert. Nun wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, eine Neigung bis zu 20 Grad zu genehmigen. Aus Verwaltungssicht bestehen keine Bedenken. Auf Empfehlung des Landkreises lässt Hespe künftig Neigungen von 20 bis 45 Grad zu. Damit seien auch Pultdächer möglich. Die Ratsmitglieder waren sich einig, Hauskäufern keine Steine in den Weg legen zu wollen. Es habe schließlich lange genug gedauert, bis überhaupt Bewegung in das Baugebiet kommt.kil