Stadthagen.
Die Ratsgruppe CDU/BfS hat den Antrag gestellt, die Erstattungen des Landes Niedersachsen für das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr den Kindergärten und Kindertagesstätten zugute kommen zu lassen.
Dies geht aus einer Pressemitteilung des Pressesprechers der CDU-Fraktion, Johannes Hennig, hervor.
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Der Niedersächsische Landtag habe beschlossen, ab dem 1. August allen Eltern einen Rechtsanspruch auf Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres einzuräumen. Daher erstatte das Land Niedersachsen den örtlichen Trägern und den Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung wahrnehmen einen festgelegten Betrag. Voraussetzung dafür sei, dass die Betreuung acht Stunden an fünf Tagen in der Woche erfolge. "Wir haben damit einhergehend beantragt, dass die erzielten Überschüsse aus den Erstattungen des Landes Niedersachsen ausschließlich als zusätzliche Etatmittel den jeweiligen Kindergärten beziehungsweise Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden", betonte Gunter Feuerbach, Sprecher der Gruppe. Die finanziellen Mittel aus der neuen Regelung würden so zum Wohle der Kinder verwendet. "Geld, das für die Bildung und Zukunft von Kindern verwendet wird, ist die beste Investition",so Hennig abschließend.