Rückblick: Das Ehepaar versuchte im April, seinen VW Polo zu verkaufen. Auf eine Anzeige meldete sich ein Mann, der den Wagen noch am selben Tag begutachtete. Der Preis des Kombi war ihm jedoch deutlich zu hoch. Wenige Tage später unterschrieb der Rintelner den Kaufvertrag trotzdem. 1000 Euro zahlte er an, die restlichen 800 Euro, so versprach er dem Ehepaar, werde er am nächsten Morgen überreichen.
Dazu kam es jedoch nicht: Abends meldete sich sein Bruder und erzählte aufgebracht von einer kaputten Zylinderkopfdichtung. Das Auto habe einen Totalschaden und sei daher seinen Preis nicht wert.
Den noch ausstehenden Betrag erhielten die Springer erst Wochen später, als sie mehrfach mit ihrem Anwalt gedroht hatten. Jetzt konnten sie vor Gericht endgültig einen Schlussstrich unter den Autoverkauf ziehen.
Der Rintelner, ein 30-jähriger Asylbewerber aus Serbien-Montenegro, ist bereits mehrfach vorbestraft. Die 17 Registereinträge reichen von versuchter gemeinschaftlicher Erpressung und umweltgefährdender Abfallbeseitigung bis zum wiederholten Betrug.
Da der Sachverhalt im "Fall Springe" nicht detailgenau geklärt werden konnte, entschied der Staatsanwalt: "Wir können die Absicht zum Betrügen nicht unterstellen." In die Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen - ausgesetzt zur Bewährung - wurde ein vorheriges Urteil miteinbezogen.
Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Paderborn den Rintelner ebenfalls wegen Urkundenfälschung belangt. Auch in dem Prozess war es um den Kauf eines Autos und eine ausbleibende Restzahlung gegangen. Was den Paderborner von dem Springer Wagen unterscheidet: Er blieb mit einem Motorschaden liegen...